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Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg


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Fakten, Fakten ...

aus Geschichte und Gegenwart

Das Kreiskirchenamt  besteht seit dem 01.01.1969. Es wurde als erstes Amt nach den Emp­feh­­lun­gen der „Verwaltungskommission zur Organisation der Verwaltung in den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche von Westfalen“ (Kirchliches Amtsblatt Nr. 2, III. Teil vom 9. Mai 1968) errichtet und strukturiert. Ziele der Verwaltungsreform waren seinerzeit

  1. eine nach Sachgebieten gegliederte, leistungsfähige kirchliche Verwaltung zu gewährleis­ten,
  2. Pfarrer und kirchliche Mitarbeitende soweit wie möglich von Verwaltungsarbeiten zu entlas­ten und für ihre eigentlichen Aufgaben freizustellen und
  3. eine sparsame und wirtschaftliche Verwaltung sicherzustellen, dem Bürokratismus in der Kir­che zu wehren und die Verwaltungskosten insgesamt zu begrenzen.

An diesen Zie­len und der Notwendigkeit ihrer Umsetzung hat sich bis heute nichts geändert.

Aus dem Amt für den Kirchenkreis Lüdenscheid wurde im Laufe der Zeit das Kreiskirchenamt für die Kirchenkreise Lüdenscheid und Plettenberg. Die ehemals selbstständigen Kirchenkrei­se Lü­denscheid und Plettenberg fusionierten im Jahre 2000 als erste in der westfälischen Kirche zum Evangelischen Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg (Körperschaft des öffentlichen Rech­tes).

Das Kreiskirchenamt hat sich in Vergangenheit und Gegenwart immer den aktuellen Herausforde­rungen gestellt und den Zeiterfordernissen angepasst. Es ist in diesem Sinne modern. Das Kreis­kirchenamt Lüdenscheid hat den Wandel vollzogen von der preußisch geprägten klassischen Ver­waltung zur Service-Einrichtung und zum modernen Dienstleister.

Wie eine kleine Stadtverwaltung arbeitet das Kreiskirchenamt mit einer schlanken Struktur nach Fach­gebieten gegliedert. In sehr weitem Umfang nimmt das Amt selbstständig die sogenannten Ge­schäfte der laufenden Verwaltung wahr. Es bereitet qualifiziert die Entscheidungen der Leitungsorgane vor. Dabei werden in aller Regel Beschlussentwürfe erstellt, die als Beratungsgrund­lagen dienen. Die Ausführung der Beschlüsse erfolgt ebenfalls in der Regel durch das Kreiskir­chenamt. Dazu sind umfassende Vollmachten erteilt. Die Vertretung vor erstinstanzlichen Gerich­ten können Mitarbeitende des Kreiskir­chen­amtes in der Regel ohne Einschaltung eines Rechtsan­waltes wahrnehmen.

Konzepte zur Sanierung von Kirchengemeinden werden im Kreiskirchenamt ausgearbeitet. Ge­meinsam mit dem Superintendenten erfolgen Finanzgespräche zwischen Kirchenkreis und Kir­chengemeinden.

Sitzungen der Kreissynode, des Kreissynodalvor­standes, der kreiskirchlichen Ausschüsse sowie des Verbandsvorstandes des Ev. Friedhofsverbandes Lüdenscheid-Plettenberg werden routinemäßig begleitet. In wichti­gen Fällen ist auch eine unmittelbare Präsenz von Mitarbeitenden in den Sitzun­gen der Presbyte­rien und der Verbands­vorstände gegeben.

Im Arbeitsbereich der Geschäftsführung erfolgt die Leitung des Kreiskirchenamtes, die Leitung des Hauses „Alter Leuchtturm“, Borkum, die Leitung des Diakoniestationenverbundes und die Lei­tung des Ev. Friedhofsverbandes Lüdenscheid-Plettenberg. Neben den vielfältigen generellen Auf­gaben sind hier auch das Sekretariat, das Controlling, EDV, Datenschutz und die innere Verwaltung der o. g. vier Ge­schäfts­führungen angesiedelt. Neu hinzugekommen ist die Akquise und Belegung des Hauses "Alter Leuchtturm" Borkum.

Die Finanzabteilung erstellt die Entwürfe der Haushalts- und Wirtschaftspläne. Sie überwacht die Haushaltsführung des Kirchenkreises, der Kirchengemeinden und Verbände, stellt Zuschussan­trä­ge, fertigt Verwendungsnachweise. Sie sorgt für eine ordnungsgemäße doppische oder kame­rale Buchführung. Auch eine zentrale Kreiskirchenkasse mit einheitlicher Schulden- und Vermö­gens­ver­waltung gehört zum Aufgabenspektrum der Finanzabteilung. Die Führung des Diako­nie­sta­tio­nen­verbundes (Diakonie – Der ambulante Pflegedienst) und des Hauses „Alter Leucht­turm“, Bor­kum, sowie die Betreuung sämtlicher Kindergärten sowie die Verwaltung der Jugendfreizeitstätte Rinkscheid sind in diese Abteilung eingebunden.

Der Personalabteilung obliegt das Personalmanagement und die Personalverwaltung für den Kir­chenkreis, die Kirchengemeinden und die Verbände. Dazu gehören beispielsweise die Fertigung und die Unterzeich­nung der Arbeitsverträge und Dienstanweisungen in eigener Zuständigkeit. Auch eine eigene zen­trale Gehaltsabrechnungsstelle gehört zum selbstverständlichen Angebot der Personal­ab­teilung.

Die Bauabteilung betreut alle Neubauvorhaben und sorgt für eine ordnungsgemäße Bauunterhal­tung der kirchlichen Gebäude. Auch die Pflege der Baudenkmäler, die Mitwirkung bei Flächennut­zungs- und Bebauungsplänen sowie der Arbeitsschutz gehören zum Aufgabenbereich der Bauab­teilung.

Die Grundstücksabteilung ist intensiv mit der Nutzung des kirchlichen Grund­besitzes, beispiels­weise durch Erbbaurechte befasst. Die Verwaltung der vielfältigen Telefonanschlüsse und des Kfz-Bestandes, die Abrechnung von Mieten, Pachten, Mietne­benkosten (einschließlich Energie, Wasser, Entwässerung) ist ebenfalls der Grundstücks­abteilung zugeordnet. Weiterhin gehören die Betreuung der Versicherungsbestände, das Kirchen­grundbuch, Kirchenbuchführung, Meldewesen, Archiv in die Zuständigkeit die­ser Abteilung.

Die Friedhofsabteilung führt den rechtlich selbstständigen Ev. Friedhofsverband Lüdenscheid-Plettenberg (Körperschaft des öffentlichen Rechtes) und verwaltet zugleich die Friedhöfe der an­geschlossenen Kirchengemeinden. Mit hochmoderner Technik und betriebswirtschaftlichem Know How stellt die Friedhofsabteilung die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Friedhöfe sicher. Dabei wird Serviceorientierung und Bürgerfreundlichkeit besonders groß geschrieben.


WÖCHENTLICHE ANDACHT

Andacht zum Sonnatg von Pfr. i.R. Rüdiger Schmale, Werdohl

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