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Das Kreiskirchenamt besteht seit dem 01.01.1969. Es wurde als erstes Amt nach den Empfehlungen der „Verwaltungskommission zur Organisation der Verwaltung in den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche von Westfalen“ (Kirchliches Amtsblatt Nr. 2, III. Teil vom 9. Mai 1968) errichtet und strukturiert. Ziele der Verwaltungsreform waren seinerzeit
An diesen Zielen und der Notwendigkeit ihrer Umsetzung hat sich bis heute nichts geändert.
Aus dem Amt für den Kirchenkreis Lüdenscheid wurde im Laufe der Zeit das Kreiskirchenamt für die Kirchenkreise Lüdenscheid und Plettenberg. Die ehemals selbstständigen Kirchenkreise Lüdenscheid und Plettenberg fusionierten im Jahre 2000 als erste in der westfälischen Kirche zum Evangelischen Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg (Körperschaft des öffentlichen Rechtes).
Das Kreiskirchenamt hat sich in Vergangenheit und Gegenwart immer den aktuellen Herausforderungen gestellt und den Zeiterfordernissen angepasst. Es ist in diesem Sinne modern. Das Kreiskirchenamt Lüdenscheid hat den Wandel vollzogen von der preußisch geprägten klassischen Verwaltung zur Service-Einrichtung und zum modernen Dienstleister.
Wie eine kleine Stadtverwaltung arbeitet das Kreiskirchenamt mit einer schlanken Struktur nach Fachgebieten gegliedert. In sehr weitem Umfang nimmt das Amt selbstständig die sogenannten Geschäfte der laufenden Verwaltung wahr. Es bereitet qualifiziert die Entscheidungen der Leitungsorgane vor. Dabei werden in aller Regel Beschlussentwürfe erstellt, die als Beratungsgrundlagen dienen. Die Ausführung der Beschlüsse erfolgt ebenfalls in der Regel durch das Kreiskirchenamt. Dazu sind umfassende Vollmachten erteilt. Die Vertretung vor erstinstanzlichen Gerichten können Mitarbeitende des Kreiskirchenamtes in der Regel ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes wahrnehmen.
Konzepte zur Sanierung von Kirchengemeinden werden im Kreiskirchenamt ausgearbeitet. Gemeinsam mit dem Superintendenten erfolgen Finanzgespräche zwischen Kirchenkreis und Kirchengemeinden.
Sitzungen der Kreissynode, des Kreissynodalvorstandes, der kreiskirchlichen Ausschüsse sowie des Verbandsvorstandes des Ev. Friedhofsverbandes Lüdenscheid-Plettenberg werden routinemäßig begleitet. In wichtigen Fällen ist auch eine unmittelbare Präsenz von Mitarbeitenden in den Sitzungen der Presbyterien und der Verbandsvorstände gegeben.
Im Arbeitsbereich der Geschäftsführung erfolgt die Leitung des Kreiskirchenamtes, die Leitung des Hauses „Alter Leuchtturm“, Borkum, die Leitung des Diakoniestationenverbundes und die Leitung des Ev. Friedhofsverbandes Lüdenscheid-Plettenberg. Neben den vielfältigen generellen Aufgaben sind hier auch das Sekretariat, das Controlling, EDV, Datenschutz und die innere Verwaltung der o. g. vier Geschäftsführungen angesiedelt. Neu hinzugekommen ist die Akquise und Belegung des Hauses "Alter Leuchtturm" Borkum.
Die Finanzabteilung erstellt die Entwürfe der Haushalts- und Wirtschaftspläne. Sie überwacht die Haushaltsführung des Kirchenkreises, der Kirchengemeinden und Verbände, stellt Zuschussanträge, fertigt Verwendungsnachweise. Sie sorgt für eine ordnungsgemäße doppische oder kamerale Buchführung. Auch eine zentrale Kreiskirchenkasse mit einheitlicher Schulden- und Vermögensverwaltung gehört zum Aufgabenspektrum der Finanzabteilung. Die Führung des Diakoniestationenverbundes (Diakonie – Der ambulante Pflegedienst) und des Hauses „Alter Leuchtturm“, Borkum, sowie die Betreuung sämtlicher Kindergärten sowie die Verwaltung der Jugendfreizeitstätte Rinkscheid sind in diese Abteilung eingebunden.
Der Personalabteilung obliegt das Personalmanagement und die Personalverwaltung für den Kirchenkreis, die Kirchengemeinden und die Verbände. Dazu gehören beispielsweise die Fertigung und die Unterzeichnung der Arbeitsverträge und Dienstanweisungen in eigener Zuständigkeit. Auch eine eigene zentrale Gehaltsabrechnungsstelle gehört zum selbstverständlichen Angebot der Personalabteilung.
Die Bauabteilung betreut alle Neubauvorhaben und sorgt für eine ordnungsgemäße Bauunterhaltung der kirchlichen Gebäude. Auch die Pflege der Baudenkmäler, die Mitwirkung bei Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie der Arbeitsschutz gehören zum Aufgabenbereich der Bauabteilung.
Die Grundstücksabteilung ist intensiv mit der Nutzung des kirchlichen Grundbesitzes, beispielsweise durch Erbbaurechte befasst. Die Verwaltung der vielfältigen Telefonanschlüsse und des Kfz-Bestandes, die Abrechnung von Mieten, Pachten, Mietnebenkosten (einschließlich Energie, Wasser, Entwässerung) ist ebenfalls der Grundstücksabteilung zugeordnet. Weiterhin gehören die Betreuung der Versicherungsbestände, das Kirchengrundbuch, Kirchenbuchführung, Meldewesen, Archiv in die Zuständigkeit dieser Abteilung.
Die Friedhofsabteilung führt den rechtlich selbstständigen Ev. Friedhofsverband Lüdenscheid-Plettenberg (Körperschaft des öffentlichen Rechtes) und verwaltet zugleich die Friedhöfe der angeschlossenen Kirchengemeinden. Mit hochmoderner Technik und betriebswirtschaftlichem Know How stellt die Friedhofsabteilung die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Friedhöfe sicher. Dabei wird Serviceorientierung und Bürgerfreundlichkeit besonders groß geschrieben.
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