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‚Kirchliches Leben‘ im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg wird vorerst eingeschränkt

16.3.2020

Vielen Kirchen im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg werden auch weiterhin für persönliche Gebete offen blieben. Gottesdienste werden aufgrund der aktuellen, politischen Gesetzgebung – wie z.B. das Versammlungsverbot – voraussichtlich bis Mitte April ausfallen. Auch bei weiteren Amtshandlungen wird das ‚kirchliche Leben‘ für die kommenden Wochen eingeschränkt sein
Vielen Kirchen im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg werden auch weiterhin für persönliche Gebete offen blieben. Gottesdienste werden aufgrund der aktuellen, politischen Gesetzgebung – wie z.B. das Versammlungsverbot – voraussichtlich bis Mitte April ausfallen. Auch bei weiteren Amtshandlungen wird das ‚kirchliche Leben‘ für die kommenden Wochen eingeschränkt sein

KIRCHENKREIS + Wie im gesamten, gesellschaftlichen Leben derzeit in Deutschland, müssen sich auch der Evangelische Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg und seine 23 Kirchengemeinden in vielen Bereichen den Veränderungen und Anforderungen durch die politischen Beschlüsse rund um die Corona-Pandemie anpassen. Dies bringt in dem ‚kirchlichen Leben‘ ab sofort – und voraussichtlich bis Mitte April - Einschränkungen mit sich, die u.a. folgende Bereiche betreffen:

 

1. Gottesdienste

Die Gottesdienste sollen ab dem kommenden Wochenende bis Ende der Osterferien ausfallen. Ob es an Karfreitag und Ostern möglich ist wieder einen Gottesdienst durchzuführen, muss kurz vorher vor Ort entschieden werden, je nachdem wie die Lage sich entwickelt.

Ob Kirchen zu den Gottesdienstzeiten (oder anderen Zeiten) für das persönliche Gebet und das Anzünden einer Kerze geöffnet sind, entscheiden die Kirchengemeinden (durch ihre Presbyterien) jeweils vor Ort.

 

2. Trauerfeiern

Beerdigungen werden weiterhin durchgeführt, sollen aber nur noch im kleinen Kreis möglich sein. Die maximale Anzahl der Teilnehmende wird dann begrenzt werden. Die genaue Anzahl wird dann durch die Kommune festgelegt.

 

3. Taufen 

Taufen sollen möglichst verschoben werden. Sollten Taufen nicht verschiebbar sein, sollen diese im Familienkreis zu einer gesonderten Zeit durchgeführt werden.

 

4. Trauungen

Trauungen sollten verschoben werden, zumal die Gaststätten größere Veranstaltungen auch nicht mehr durchführen dürfen. Sollte eine Trauung zwingen durchgeführt werden, dann in einem kleinen Kreis. Die genaue Anzahl der Teilnehmenden wird dann durch die Kommune festgelegt.

 

5. Konfirmationen

Jede Kirchengemeinde (durch sein Presbyterium) wird so zeitnah wie möglich den Konfirmationstermin festgelegen. Da dies unter den derzeitigen Umständen sehr schwierig möglich ist, wird eine Verlegung in den September empfohlen.

 

6. Presbyterien

Trotz der Presbyterien-Neuwahlen in den Kirchengemeinden, bleiben die bisherigen Presbyterien bis zur Einführung der neuen Presbyterien im Amt. Empfohlen wird hier keine Neueinführung vor dem 26.04.2020. Bis dahin bleibt das alte Presbyterium bestehen. Sollte sich ein Presbyterium doch vorher konstituieren, sollte hier in der ersten Sitzung im internen Kreis das Gelöbnis abgelegt und in einem Gottesdienst später die Einführung durchgeführt werden.

 

 

„Diese Maßnahmen fallen uns von Herzen schwer, weil wir der festen Überzeugung sind, dass die Menschen in unserem Kirchenkreis gerade in dieser schweren Zeit die Angebote unseres ‚kirchlichen Lebens‘ dringend benötigen und wünschen“, so Klaus Majoress, Superintendent des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg. „Für uns sind die gesetzlichen Verordnungen der Kommunen, von Bund und Land aber auch immer bindend. Zudem wollen wir – als Teil unserer Gesellschaft – in dieser Krisensituation verantwortungsvoll, sozial und solidarisch handeln. Trotz aller derzeitigen Einschränkungen möchte ich aber auch noch einmal sehr deutlich machen, dass wir als Kirchenkreis mit unseren Kirchengemeinden an kreativen Lösungen arbeiten, um den Menschen in dieser schweren Zeit beizustehen und unsere gute Botschaft – jetzt erst recht – zu verkünden“

 

Diesem Aufruf des Superintendenten folgen bereits Taten in verschiedenen Kirchengemeinden. Es gibt offenen Kirchen mit Gebetsangeboten, die Möglichkeit Gottesdienste, Predigten und Andachten per Video- oder Audioübertragungen im Internet zu verfolgen, tägliche Ermutigung per WhatsApp oder sogar Lieferservice für Dinge des täglichen Bedarfs. Auch viele weitere Hilfsleistungen durch die kreiskirchlichen Dienste und das Diakonische Werk im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg sind weiterhin im Einsatz. Über die jeweiligen Angebote und Unterstützungen, kann man sich vor Ort direkt informieren. Alle Kontaktdaten der Kirchengemeinden sind hier zu finden:

https://www.evangelisch-im-sauerland.de/website/de/kirchenkreis/kirchenkreis-gemeinden/kirchengemeinden