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Info-Nachmittag zu Vorsorgevollmacht & Verfügungen im „lebensfroh“

18.4.2018

Silvia Hoße-Wieneke, Diplom-Sozialarbeiterin und Geschäftsführerin des Betreuungsvereins des Diakonischen Werkes Lüdenscheid/ Plettenberg (Foto: Raith) 
Silvia Hoße-Wieneke, Diplom-Sozialarbeiterin und Geschäftsführerin des Betreuungsvereins des Diakonischen Werkes Lüdenscheid/ Plettenberg (Foto: Raith) 

 

 

 

ATTENDORN + Das Thema „Vorsorgevollmacht & Verfügungen“ steht im Mittelpunkt einer kostenlosen Veranstaltung, zu der das Agil-Seniorenbüro Attendorn interessierte Bürgerinnen und Bürger am 8. Mai ab 16.30 Uhr in das Ev. Begegnungs- und Sozialzentrum „lebensfroh. Kirche im Laden“ an der Danziger Straße 2. herzlich einlädt.

Silvia Hoße-Wieneke, Diplom-Sozialarbeiterin und Geschäftsführerin des Betreuungsvereins des Diakonischen Werkes Lüdenscheid/ Plettenberg, hat sich intensiv mit dem brisanten Thema auseinandergesetzt und wird hier detailliert berichten und anschließend auf die Fragen der Gäste eingehen. 

Um was geht es bei der Vorsorgevollmacht? Silvia Hoße-Wieneke erläutert:„Stellen sie sich vor, sie werden aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ins Krankenhaus eingeliefert und können sich weder äußern, noch unterschreiben. Sie müssen behandelt oder operiert werden, können aber selbst keine Entscheidungen mehr treffen. Was dann?“

Manch einer denkt, so Hoße-Wieneke, das dann automatisch die nächsten Angehörigen oder der Ehepartner die notwendigen Unterschriften leisten kann. Das sei aber ein Irrtum, so die Sozialarbeiterin. In solch einem Fall müsse das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Dort werde die Angelegenheit richterlich geprüft und ein rechtlicher Betreuer bestellt, der dann für den Einwilligungsunfähigen die nötigen Entscheidungen trifft und eventuell benötigte Unterschriften leistet. Eine solche Bestellung eines Betreuers könne man allerdings vermeiden, indem man in gesunden Tagen einem Menschen seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt. Die Betreuungsverfügung regelt schließlich, wer im Fall einer eingetretenen Betreuungs-Bedürftigkeit durch das Gericht zum Betreuer bestellt wird, so Silvia Hoße-Wieneke weiter.

Die Patienten-Verfügung vermittle den Ärzten den Willen des Patienten für den Fall, wenn  dieser sich nicht mehr äußern kann. Hier werde im Voraus festgelegt, ob und wie die Ärzte in bestimmten Situationen behandeln sollen, erläutert die Sozialarbeiterin. Seit dem Jahr 2011 ist eine Patientenverfügung bindend.

Nach einigen einführenden Worten zum Thema wird sich Silvia Hoße-Wieneke Zeit für die Fragen der Gäste nehmen und diese beantworten.

Bei Fragen zur Veranstaltung gibt Guido Raith gerne Auskunft unter Tel: 0151 2808 9651. ©GR

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