Super­intendent, Kreis­synodal­vorstand & Kreis­synode

Super­intendent

Dr. Christof Grote, 1964 in Bielefeld geboren, arbeitete – nach seiner Zeit als Vikar und Pfarrer im Entsendungsdienst im Kirchenkreis Halle/Westfalen – seit 1997 in der Ev. Kirchengemeinde Attendorn. Neben zahlreichen Gottesdiensten und der Seelsorge setzte er sich hier in besonderer Weise für den Kindergarten, die Attendorner Tafel und das neue Begegnungs- und Sozialzentrum »lebensfroh. Kirche im Laden« ein. Seit dem Jahr 2000 engagierte er sich zudem als stellvertretender Assessor im Kreissynodalvorstand. Außerdem war er Diakoniepfarrer für die heimische Region und seit vielen Jahren auch Delegierter auf der westfälischen Landessynode, so dass er den Kirchenkreis seit vielen Jaharen gut kennt.

 

Christof Grote, der mit einer Arbeit über Gemeindediakonie promoviert hat, ist verheiratet mit Schulpfarrerin Christiane Berthold; die beiden haben zwei erwachsene Kinder.

 

Dr. Christof Grote wurde auf der Wahlsynode des Kirchenkreises am 25. September 2020 für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt und hat sein Amt am 01. November 2020 offiziell angetreten.

Kontakt

Dr. Christof Grote

Superintendent

 

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Kontakt Superintendentur

Jutta Tripp
Superintendentur

 

Telefon +49 (0) 23 51 / 18 07 81

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Kerstin Rentrop
Superintendentur

 

Telefon +49 (0) 23 51 / 18 07 51
Telefax +49 (0) 23 51 / 18 07 82
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Das Amt des Super­intendenten

Das Amt des Superintendenten wurde in der Reformationszeit eingeführt mit zwei Arbeitsschwerpunkten: Aufsicht und Visitation über die Gemeinden. Der Titel ist die lateinische Fassung des biblischen Amtes des Episkopus, des Bischofs sozusagen.

 

Das Amt umfasst neben den Aufgaben der Aufsicht und der Visitation vorrangig die Leitung des Kirchenkreises zusammen mit dem Kreissynodalvorstand. Der Superintendent ist Seelsorger und Dienstvorgesetzter der Mitarbeitenden des Kirchenkreises und der Pfarrerinnen und Pfarrer. Er führt Ordinationen und Einführungen der Geistlichen durch, leitet die Kreissynode und den Kreissynodalvorstand und ist geborenes Mitglied in der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen.

 

Außerdem ist der Superintendent Repräsentant der evangelischen Kirche in der Öffentlichkeit und Bindeglied zwischen dem Landeskirchenamt und den Gemeinden auf der Mittelebene.

 

Das Amt des Superintendenten ist ein Wahlamt für die Dauer von jeweils 8 Jahren. Wiederwahl ist möglich. Der Superintendent wird unterstützt und vertreten durch einen von der Kreissynode gewählten »Assessor«. Seit der Wahlsynode des Kirchenkreises am 25. September 2020 ist Pfarrer Martin Pogorzelski (Ev. Kirchengemeinde Halver) der Assessor des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg.

Die Chronologie der Superintendenten des Kirchenkreises

Superintendenten des ehemaligen Kirchenkreises Lüdenscheid seit 1818

 

Friedrich Keßler, Werdohl
Amtszeit: 28. 10. 1818 - 5. 9. 1821

 

Daniel Denninghoff, Halver
Amtszeit: 6. 9. 1821 - 18. 2. 1822

 

Friedrich Kleinschmidt, Kierspe
Amtszeit: 19. 2. 1822 - 8. 5. 1823

 

Franz Hueck, Lüdenscheid
Amtszeit: 3. 6. 1823 - 1827

 

Friedrich Keßler, Werdohl
Amtszeit: 1827 - 21. 12. 1830

 

Friedrich Geck, Meinerzhagen
Amtszeit: 1830 - 1833

 

Kaspar Philipps, Lüdenscheid
Amtszeit: 1834 - 1. 1841

 

Karl Schirmer, Plettenberg
Amtszeit: 2. 1842 - 28. 2. 1848

 

Friedrich Werckshagen, Herscheid
Amtszeit: 1. 3. 1848 - 31. 12. 1853

 

Dr. Karl Stöter, Hülscheid
Amtszeit: 1. 1854 - 12. 1859

 

Wilhelm Späing, Herscheid
Amtszeit: 1860 - 11. 1861

 

Wilhelm Geck, Meinerzhagen
Amtszeit: 27. 11. 1861 - 24. 11. 1885

 

Karl Niederstein, Lüdenscheid
Amtszeit: 25. 11. 1885 - 30. 9. 1910

 

Friedrich Geck, Meinerzhagen
Amtszeit: 1. 10. 1910 - 1911

 

Heinrich Kepp, Hülscheid
Amtszeit: 3. 12. 1912 - 31. 12. 1922

 

Karl Turck, Lüdenscheid
Amtszeit: 1923 - 31. 8. 1933

 

Friedrich Arning, Rahmede
Amtszeit: 23. 10. 1933 - 3. 12. 1947

 

Walter Köllner, Lüdenscheid

Amtszeit: 2. 9. 1948 - 2. 10. 1964

 

Karl-Friedrich Mühlhoff, Meinerzhagen
Amtszeit: 2. 10. 1964 - 16. 10. 1988

 

Hans-Ulrich Köster, Lüdenscheid
Amtszeit: 16. 10. 1988 - 31. 8. 2000

 

 

Zum 1. 4. 1959 wurde der Kirchenkreis Lüdenscheid in die Kirchenkreise Lüdenscheid und Plettenberg geteilt.
Die Teilung wurde mit Wirkung vom 31. 8. 2000 wieder aufgehoben.

 

Kirchenkreis Plettenberg

Otto Grünberg, Ohle
Amtszeit: 24. 5. 1959 - 1972

 

Wilhelm Ubrig, Plettenberg
Amtszeit: 1972 - 30. 4. 1996

 

Klaus Majoress, Eiringhausen
Amtszeit: 1. 5. 1996 - 31. 8. 2000

 

 

Für den vereinigten Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg

 

Klaus Majoress, Lüdenscheid
Amtszeit: seit dem 31. 8. 2000 - 31. 8. 2020

Kreis­synodal­vorstand

Der Kreisynodalvorstand

Der Kirchenkreis wird im Auftrag der Kreissynode vom Kreissynodalvorstand (KSV) geleitet. Er vollzieht das Alltagsgeschäft. Er entscheidet über die Freigabe von Gemeindepfarrstellen, die Neubildung und Veränderungen von Kirchengemeinden, wählt die Pfarrerinnen und Pfarrer für kreiskirchliche Pfarrstellen und beschließt über die Personalbesetzungen in den kreiskirchlichen Dienststellen. Er steuert den Kirchenkreis und hat in Zusammenarbeit mit dem Superintendenten oder der Superintendentin die Aufsicht über die Kirchengemeinden.

 

 

Der derzeitige Kreissynodalvorstand wurde auf der Wahlsynode des Kirchenkreises am 25. September 2020 gewählt und ist seit dem 01. November 2020 (bzw. seit dem 13. Mai 2023 - mit der Nachwahl stv. Assessorin) im Amt. Der KSV besteht aus folgenden Mitgliedern:

 

 

Superintendent - Dr. Christof Grote

 

Assessor - Pfarrer Martin Pogorzelski (Ev. Kirchengemeinde Halver)

stv. Assessorin - Pfarrerin Ramona Winkler-Rudzio (Ev. Johannes-Kirchengemeine Lüdenscheid )

 

Scriba - Pfarrer Dirk Grzegorek (Ev. Kirchengemeinde Werdohl)

stv. Scriba - Pfarrer Simon Schupetta (Ev. Kirchengemeinde Brügge)

 

1. Synodalältester - Martin Cordt (Ev. Kirchengemeinde Brügge)

Stellvertretung - Regina Bahlo (Ev. Versöhnungs-Kirchengemeinde Lüdenscheid)

 

2. Synodalälteste - Claudia Adams-Kuhbier (Ev. Christus-Kirchengemeinde Lüdenscheid)

Stellvertretung - Uwe Köster (Ev. Christus-Kirchengemeinde Herscheid)

 

3. Synodalälteste - Beate Turck (Ev. Kirchengemeinde Halver)

Stellvertretung - Torsten Hecker (Ev. Kirchengemeinde Kierspe)

 

4. Synodalälteste - Iris Espelöer (Ev. Versöhnungs-Kirchengemeinde Lüdenscheid)

Stellvertretung - Mike Gurian (Ev. Kreuzkirchengemeinde Lüdenscheid)

 

5. Synodalältester - Wolfgang Dröpper (Ev. Kirchengemeinde Attendorn-Lennestadt)

Stellvertretung - Martin Sporer (Ev. Kirchengemeinde Attendorn-Lennestadt)

 

Ev. Kreiskirchenamt Sauerland-Hellweg - Bernd Göbert (Verwaltungsleitung)

 

Kreis­synode

Die Aufgaben der Kreissynode
Die Kreissynode ist das Leitungsorgan des Kirchenkreises. In ihr sind alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises mit allen Pfarrstelleninhaberinnen und Pfarrstelleninhabern sowie jeweils einem Presbyteriumsmitglied vertreten. Mitglieder der Kreissynode sind zudem die Mitglieder des Kreissynodalvorstandes, die Pfarrerinnen und Pfarrer des Kirchenkreises und Fachvertreterinnen und Fachvertreter der kreiskirchlichen Dienststellen und Arbeitsbereiche.

Die Kreissynode hat eine geistliche Aufgabe. Sie fördert die Zusammenarbeit aller kirchlichen Arbeitsbereiche, ist für die Einhaltung der kirchlichen Gesetze und Ordnungen zuständig, für die christliche Erziehung von Kindern und Jugendlichen und für die Überwachung des kirchlichen Auftrags in der Öffentlichkeit.

 

Die Kreissynode tagt in der Regel zweimal jährlich.

  • Sie setzt die Rahmenbedingungen für die kreiskirchliche Arbeit
  • Sie wählt den Superintendent oder die Superintendentin
  • Sie wählt den Kreissynodalvorstand und alle kreiskirchlichen Gremien
  • Sie beschließt Satzungen und Geschäftsordnungen
  • Sie gibt Stellungnahmen zu landeskirchlichen Vorlagen ab
  • Sie kann Anträge an die Landessynode richten.
  • Sie beschließt über die Verteilung der Kirchensteuern für die Kirchengemeinden und die kreiskirchlichen Dienste
  • Sie beaufsichtigt das Rechnungswesen der Kirchengemeinden und kreiskirchlichen Einrichtungen
  • Sie entscheidet über die Entlastung der kreiskirchlichen Haushalte.

Zusammensetzung
Die Kreissynode setzt sich alle 4 Jahre nach den Presbyteriumswahlen neu zusammen.

 

Die Kreissynode besteht aus derzeit 116  (Stand Juni 2012)  stimmberechtigten Mitgliedern. Sie setzt sich aus allen Pfarrstelleninhaberinnen und -inhabern des Kirchenkreises zusammen, einer Vertreterin oder einem Vertreter der Presbyterien und einer Anzahl von Fachvertreterinnen und Fachvertretern der verschiedenen kirchlichen Arbeitsbereiche.

 

Dazu gehören zum Beispiel die Geschäftsführer des Diakonischen Werkes, die Kindergartenfachberaterin, der Leiter des Kinder- und Jugendreferates, Vertretungen der Mitarbeitendenvertretung, Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Schulformen und weiterer Arbeitsgebiete.

 

Pfarrerinnen und Pfarrer im Entsendungsdienst nehmen an der Synode mit beratender Stimme teil. Die Kreissynode wird durch den Superintendenten oder die Superintendentin geleitet. Sie ist öffentlich, soweit sie im Einzelfall nicht anders beschließt.

Tagungstermine der kommenden Kreissynoden

08.06.2024

Sommersynode

20.09.2024

Sondersynode

06.11.2024

Finanzsynode