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Wahlsynode muss verschoben werden

8.5.2020

Die Synodalen des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg werden zur ihrer Wahl-Synode nicht wie geplant am 20. Juni, sondern erst am 25. September zusammenkommen. Damit verschieben sich auch u.a. die Neuwahlen des Superintendenten und des Kreissynodalvorstandes (Foto: EKKLP)
Die Synodalen des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg werden zur ihrer Wahl-Synode nicht wie geplant am 20. Juni, sondern erst am 25. September zusammenkommen. Damit verschieben sich auch u.a. die Neuwahlen des Superintendenten und des Kreissynodalvorstandes (Foto: EKKLP)

KIRCHENKREIS + Eigentlich sollten am 20. Juni auf der Wahlsynode des Evangelischen Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg ein neuer Superintendent und Kreissynodalvorstand (KSV) als Leitung des Kirchenkreises gewählt werden. Doch die Corona-Pandemie und das daraus resultierende Versammlungsverbot machen dies unmöglich. Die Synode wird nun am Freitag, den 25. September stattfinden. Die Änderungen haben auch weitreichende Auswirkungen auf die Leitungsebenen des Kirchenkreises.

 

„Die Synode wird in jeder Art den Umständen angepasst werden und damit eigentlich nicht mehr viel mit den bisherigen Synoden zu tun haben“, blickt Klaus Majoress, Superintendent des heimischen Kirchenkreises, auf die Planungen. „Unsere Sommer-Synoden haben wir immer mit einem gemeinsamen Gottesdienst begonnen. Danach hat die öffentliche Synode zu den wichtigen Themen unseres Kirchenkreises einen ganzen Tag lang im Gemeindehaus nebenan getagt. Im September wird es zu Beginn nur eine Andacht im neuen Austragungsort geben, dann finden die wichtigen Wahlen statt und danach wird die Synode auch schon wieder zu Ende sein. Wir werden alles auf das Nötigste reduzieren, immer unter entsprechenden Hygienevorschriften und mit einem Sicherheitskonzept.“

 

Um das Sicherheitskonzept passend umsetzen zu können, hat der Kirchenkreis die Schützenhalle auf dem Loh in Lüdenscheid als Veranstaltungsort der besonderen Synode organisiert. Unter anderem kann hier gewährleistet werden, dass alle Synodale mit einer Abstandsvorgabe von mind. 1,5 Meter zu allen Seiten Platz finden. So bestehen derzeit zudem die Überlegungen diese Synode ausnahmsweise nicht öffentlich zugänglich auszutragen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur eine klar definierte Anzahl an Teilnehmenden anwesend sein kann, auf die das Sicherheitskonzept ausgerichtet ist.

Superintendent Klaus Majoress kümmert sich derzeit stark um die Vorbereitungen der Wahl-Synode. Er selbst wird bei der Synode am 25. September aber nicht mehr dabei sein, da er zum 01. September in den Ruhestand geht (Foto: EKKLP)
Superintendent Klaus Majoress kümmert sich derzeit stark um die Vorbereitungen der Wahl-Synode. Er selbst wird bei der Synode am 25. September aber nicht mehr dabei sein, da er zum 01. September in den Ruhestand geht (Foto: EKKLP)

"Wir hoffen, die Synode dann durchführen und einen neuen Superintendenten und Kreissynodalvorstand wählen zu können, auch wenn es zurzeit schwer absehbar ist, wie sich die Situation entwickelt“, schaut Klaus Majoress voraus.

 

Mit „wir“ meint der amtierende Superintendent in diesem Fall den Kirchenkreis, weil er selbst bei der Synode im September nicht mehr dabei sein wird. Majoress Amtszeit endet am 31. August, dann geht er auf den Tag genau nach 20 Jahren als Superintendent des Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg und mehr als 24 Jahren im Amt in den Ruhestand. Die eigentlichen Planungen, mit der Leitung der Synode im Juni und einer offiziellen Verabschiedung am 31. August, sind damit auch hinfällig. „Natürlich haben wir uns das alles anders vorgestellt und ich hätte mich auch gerne auf meiner letzten Synode noch von allen Synodalen verabschiedet. Wir haben ja teilweise Jahrzehnte für unseren Kirchenkreis zusammengearbeitet. Aber in dieser Gesamtsituation ist meine Person nicht wichtig, da zählen für mich ganz andere Dinge. Das Wichtigste ist die Gesundheit der Menschen, dem ist alles andere unterzuordnen“, so Majoress.

 

Damit wird der Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg ab dem 01. September bis zum Amtsantritt des neuen Superintendenten von Assessor Pfarrer Peter Winterhoff (Ev. Kirchengemeinde Valbert) und dem bisherigen KSV geleitet. Winterhoff ist bereits seit dem Jahr 2000 Assessor und damit 20 Jahre Majoress Vertreter. Nach der Wahlsynode am 25. September 2020 werden der neue Superintendent und der KSV wahrscheinlich am 01. November 2020 die Leitung des Kirchenkreises übernehmen.

 

Mit der Verschiebung der Wahl-Synode werden auch die zwei im Vorfeld stattfindenden Vorstellungstermine der beiden Superintendenten-Kandidaten auf den September verschoben. Pfarrer Dr. Christof Grote (Ev. Kirchengemeinde Attendorn-Lennestadt) und Pfarrer Martin Pogorzelski (Ev. Kirchengemeinde Halver) werden sich am 09. und 10. September offiziell vorstellen. In welchem Rahmen diese Vorstellungen stattfinden, ist noch in Planung und hängt natürlich auch von den dann geltenden Corona-Richtlinien ab. Fest steht aber schon, dass beide Vorstellungen nur unter entsprechenden Hygienevorschriften und mit einem Sicherheitskonzept stattfinden werden.

Die beiden Superintendenten-Kandidaten, Pfarrer Dr. Christof Grote und Pfarrer Martin Pogorzelski (r.), können sich erst drei Monate später als geplant zu Wahl stellen. Der neue Superintendent wird sein Amt dann erst am 01. November antreten können (Foto: EKKLP)
Die beiden Superintendenten-Kandidaten, Pfarrer Dr. Christof Grote und Pfarrer Martin Pogorzelski (r.), können sich erst drei Monate später als geplant zu Wahl stellen. Der neue Superintendent wird sein Amt dann erst am 01. November antreten können (Foto: EKKLP)

Stichwort „Synode“

In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung. Auf Ebene der Landeskirche wird das Kirchenparlament Landessynode genannt, auf Ebene der 31 Kirchenkreise in Westfalen heißen diese gewählten Gremien Kreissynoden. Die Synodalen, also die gewählten und berufenen Mitglieder der Kirchenparlamente, sind zuständig für die Gesetzgebung und Rechtsetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Den Synoden obliegt die strategische Ausrichtung eines Kirchenkreises. Sie treffen damit gesamtkirchliche Entscheidungen in ihrem Einzugsgebiet. Im Evangelischen Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg tritt die Kreissynode zwei Mal im Jahr zusammen.

 

Stichwort „Super­intendent“

Das Amt umfasst neben den Aufgaben der Aufsicht und der Visitation vorrangig die Leitung des Kirchenkreises zusammen mit dem Kreissynodalvorstand. Der Superintendent ist Seelsorger und Dienstvorgesetzter der Mitarbeitenden des Kirchenkreises und der Pfarrerinnen und Pfarrer. Er führt Ordinationen und Einführungen der Geistlichen durch, leitet die Kreissynode und den Kreissynodalvorstand und ist geborenes Mitglied in der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen.

Das Amt des Superintendenten ist ein Wahlamt für die Dauer von jeweils 8 Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Superintendent wird unterstützt und vertreten durch einen von der Kreissynode gewählten »Assessor«.

 

Stichwort „Kreisynodalvorstand“

Der Kirchenkreis wird im Auftrag der Kreissynode vom Kreissynodalvorstand geleitet. Er vollzieht das Alltagsgeschäft. Er entscheidet über die Freigabe von Gemeindepfarrstellen, die Neubildung und Veränderungen von Kirchengemeinden, wählt die Pfarrerinnen und Pfarrer für kreiskirchliche Pfarrstellen und beschließt über die Personalbesetzungen in den kreiskirchlichen Dienststellen. Er steuert den Kirchenkreis und hat in Zusammenarbeit mit dem Superintendenten oder der Superintendentin die Aufsicht über die Kirchengemeinden.

 

Hintergrundinformation zum Kirchenkreis

Zum Evangelische Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg gehören 23 Kirchengemeinden und damit rund 80.000 Mitglieder (Stand: 2018). Zweimal jährlich kommen Delegierte aller Gemeinden und kreiskirchlichen Dienste zur Kreissynode zusammen, um grundlegende Entscheidungen für den Kirchenkreis zu diskutieren und zu entscheiden. Zwischen den Synoden führt der von der Synode gewählte Kreissynodalvorstand mit dem Superintendenten als Vorsitzenden die Geschäfte des Kirchenkreises. Dienstsitz der Superintendentur ist das ‚Haus der Evangelischen Kirche‘ in Lüdenscheid.

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