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1.1.2015
Treten Sie ein..., mit diesen Worten wirbt die Ev. Kirche von Westfalen für die Wiedereintrittstellen, die es seit Sommer 2003 in den Kirchenkreisen der westfälischen Kirche gibt.
Wer aus der Kirche austritt, hat seine Gründe. Wer wieder eintritt auch. Oft geht dem Wunsch, wieder zur Kirche zu gehören, ein langer Prozess voraus, manchmal ausgelöst durch ein bestimmtes Ereignis, hin und wieder kommt die Idee dazu jedoch auch spontan oder aus dem Interesse heraus, ein Patenamt, eine kirchliche Amtshandlung und eine Arbeitsstelle bei einer kirchlichen oder diakonischen Einrichtung zu übernehmen.
In den Wiedereintrittsstellen bietet die Kirche die Möglichkeit an, auf einfach Weise wieder in die Kirche einzutreten. Dabei ist die Voraussetzung notwendig, dass man getauft ist und einmal Mitglied einer christlichen Kirche war. Der Wiedereintritt wird unter Vorlage des Personalausweises und der Erhebung einiger Daten vollzogen und ist mit dem Augenblick der Erklärung rechtskräftig. In einer Eintrittstelle kann jeder aus ganz Deutschland wieder in die Kirche aufgenommen werden. Eine Meldung an die zuständige Kirchengemeinde erfolgt automatisch.
Eintreten kann man allerdings auch unverändert über das zuständige Gemeindepfarramt, an das Sie sich mit einem schriftlichen Aufnahmenantrag wenden können.
Für den Kircheneintritt im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg wenden Sie sich an die Superintendentur in Lüdenscheid, Hohfuhrstr. 34, Lüdenscheid, Tel. 02351 180780. Eine kurze Terminabsprache ist sinnvoll, damit Sie nicht umsonst dorthin fahren.
Folgende Pfarrer des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg sind von der Kirchenleitung mit der Kirchenaufnahme in der Wiedereintrittsstelle beauftragt:
Sup. Klaus Majoress, Lüdenscheid, Tel.: 0 23 51 / 18 07 80
Pfarrer Peter-Wilm Winterhoff, Meinerzhagen-Valbert, Tel.: 0 23 58 / 356
Pfarrer Lothar Hellwig, Lüdenscheid, Tel. 0 23 51 / 98 39 70
Pfarrer Dr. Christof Grote, Attendorn, Tel.: 0 27 22 / 92 97 73
Sie können sich an jeden dieser vier Pfarrer wenden.
Wer noch nicht getauft ist, muss Rücksprache mit seinem zuständigen Pfarramt aufnehmen. Die Liste der Gemeindepfarrerinnen und Pfarrer finden Sie unter Kirchengemeinden