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Freiwilliges Kirchgeld
1.7.2015
Information zum Freiwilligen Kirchgeld im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg von Superintendent Klaus Majoress
Freiwilliges Kirchgeld Neue Wege der Finanzierung der Gemeinden
Rückläufige Gemeindegliederzahlen und Kirchensteuermittel fordern die Gemeinden in der Ev. Kirche zu neuen Maßnahmen bei der Finanzierung des Gemeindelebens. Das fordert auf allen Ebenen gravierende Maßnahmen durch Abbau von Pfarrstellen, Veränderungen der Gemeindegrenzen so wie der kirchlichen Einrichtungen und Arbeitsfelder.
Um diesem Trend ein Stück entgegen zu wirken hat der Kreissynodalvorstand des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg beschlossen für alle Gemeinden des Kirchenkreises das freiwillige Kirchgeld einzuführen. Freiwilliges Kirchgeld gibt es schon seit vielen Jahren in anderen Landeskirchen. Gemeindeglieder erklären sich bereit mit einem festen regelmäßigen Betrag das Gemeindeleben zu unterstützten. Der Betrag wird nach eigenem Ermessen festgesetzt. Er kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich eingezogen werden und wird ausschließlich dem Haushalt der jeweiligen Kirchengemeinde durch das Kreiskirchenamt Lüdenscheid zugeführt. Selbstverständlich werden allen Spendern automatisch am Jahresende Spendenquittungen ausgestellt.
Wenn in einer Gemeinde von 4000 Gemeindegliedern 500 monatlich 5 Euro zur Verfügung stellen, würde der Gemeindehaushalt mit 30.000 Euro Einnahmen rechnen können. Das würde helfen, um z.B. eine Jugendreferentenstelle oder die Tageseinrichtung für Kinder oder andere Arbeitsbereiche weiterführen zu können.
Helfen Sie durch Ihre Beteiligung an der Aktion Kirchgeld die Arbeit Ihrer Kirchengemeinde für die Zukunft zu gestalten
Weitere Fragen zum Kirchgeld auch unter der Telefonnummer 02351 / 1807-80 (Superintendent Klaus Majoress oder 02351 / 1807-85 (Öffentlichkeitsreferent Rolf Puschkarsky)