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Freiwilliges Kirchgeld

1.7.2015

Information zum „Freiwilligen Kirchgeld“ im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg von Superintendent Klaus Majoress

„Freiwilliges Kirchgeld“ – Neue Wege der Finanzierung der Gemeinden

Rückläufige Gemeindegliederzahlen und Kirchensteuermittel fordern die Gemeinden in der Ev. Kirche zu neuen Maßnahmen bei der Finanzierung des Gemeindelebens. Das fordert auf allen Ebenen gravierende Maßnahmen durch Abbau von Pfarrstellen, Veränderungen der Gemeindegrenzen so wie der kirchlichen Einrichtungen und Arbeitsfelder.

Um diesem Trend ein Stück entgegen zu wirken hat der Kreissynodalvorstand des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg beschlossen für alle Gemeinden des Kirchenkreises das „freiwillige Kirchgeld“ einzuführen. „Freiwilliges Kirchgeld“ gibt es schon seit vielen Jahren in anderen Landeskirchen. Gemeindeglieder erklären sich bereit mit einem festen regelmäßigen Betrag das Gemeindeleben zu unterstützten. Der Betrag wird nach eigenem Ermessen festgesetzt. Er kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich eingezogen werden und wird ausschließlich dem Haushalt der jeweiligen Kirchengemeinde durch das Kreiskirchenamt Lüdenscheid zugeführt. Selbstverständlich werden allen Spendern automatisch am Jahresende Spendenquittungen ausgestellt.

Wenn in einer Gemeinde von 4000 Gemeindegliedern 500 monatlich 5 Euro zur Verfügung stellen, würde der Gemeindehaushalt mit 30.000 Euro Einnahmen rechnen können. Das würde helfen, um z.B. eine Jugendreferentenstelle oder die Tageseinrichtung für Kinder oder andere Arbeitsbereiche weiterführen zu können.

Helfen Sie durch Ihre Beteiligung an der Aktion „Kirchgeld“ die Arbeit Ihrer Kirchengemeinde für die Zukunft zu gestalten

Weitere Fragen zum Kirchgeld  auch unter der Telefonnummer 02351 / 1807-80 (Superintendent Klaus Majoress oder 02351 / 1807-85 (Öffentlichkeitsreferent Rolf Puschkarsky)


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