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01.11.2025  |  19:00 Uhr

Gospelpop in Werdohl

Am Samstag, den 01.11. veranstaltet die Evangelische Kirchengemeinde Werdohl im Saal der ev. Jugendallianz (Fritz-
Thomee-Platz 6) um 19 Uhr ein Konzerterlebnis der besonderen Art.


Chor, Band und Kabarett, das sind christians at work (oder kurz CAW). Über 40 Christen verschiedener Konfessionen
und Generationen prägen das Konzerterlebnis mit CAW seit 40 Jahren. Im Ruhrgebiet verwurzelt, bewegen sich Chor
und Band musikalisch in den Genres Pop, Soul und Gospel. Kraftvolle Songs und ruhige Balladen in deutscher und
englischer Sprache, sowie persönliche Bekenntnisse von Mitgliedern des Chores, zeugen vom Glauben an Gott. Die
Band mit Drums, Klavier, Bass und Gitarre sorgt für den richtigen Sound und setzt eigene Akzente. Nachdenkliche,
bissige und aufrüttelnde Texte des Kabarett Notausgang vervollständigen das Konzertprogramm und regen zum
Nachdenken an. Ein ausgewogener Mix, der im Konzert spürbar wird.
CAW gestaltet einen unvergesslichen und stimmungsvollen Konzertabend, mit dem Ziel Gott auf der Bühne und im
Publikum zu feiern.


Weitere Informationen gibt es unter www.christiansatwork.de oder auf Instagram @christians.at.work.

12.11.2025  |  15:00 - 21:00 Uhr

Finanzsynode des Evangelischen Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg

In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung. Auf Ebene der Landeskirche wird das Kirchenparlament Landessynode genannt, auf Ebene der 26 Kirchenkreise in Westfalen heißen diese gewählten Gremien Kreissynoden. Die Synodalen, also die gewählten und berufenen Mitglieder der Kirchenparlamente, sind zuständig für die Gesetzgebung und Rechtsetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Den Synoden obliegt die strategische Ausrichtung eines Kirchenkreises. Sie treffen damit gesamtkirchliche Entscheidungen in ihrem Einzugsgebiet. Im Evangelischen Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg tritt die Kreissynode zwei Mal im Jahr zusammen.

 

Zum Evangelische Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg gehören 21 Kirchengemeinden und damit 69.814 Gemeindegliedern (Stand: 01.02.2024). Zweimal jährlich kommen Delegierte aller Gemeinden und kreiskirchlichen Dienste zur Kreissynode zusammen, um grundlegende Entscheidungen für den Kirchenkreis zu diskutieren und zu entscheiden. Zwischen den Synoden führt der von der Synode gewählte Kreissynodalvorstand mit dem Superintendenten als Vorsitzenden die Geschäfte des Kirchenkreises. Dienstsitz der Superintendentur ist das ‚Haus der Evangelischen Kirche‘ in Lüdenscheid.

13.06.2026  |  09:00 - 17:00 Uhr

Ganztagssynode des Evangelischen Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg

In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung. Auf Ebene der Landeskirche wird das Kirchenparlament Landessynode genannt, auf Ebene der 26 Kirchenkreise in Westfalen heißen diese gewählten Gremien Kreissynoden. Die Synodalen, also die gewählten und berufenen Mitglieder der Kirchenparlamente, sind zuständig für die Gesetzgebung und Rechtsetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Den Synoden obliegt die strategische Ausrichtung eines Kirchenkreises. Sie treffen damit gesamtkirchliche Entscheidungen in ihrem Einzugsgebiet. Im Evangelischen Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg tritt die Kreissynode zwei Mal im Jahr zusammen.

 

Zum Evangelische Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg gehören 21 Kirchengemeinden und damit 67.510 Gemeindegliedern (Stand: 28.01.2025). Zweimal jährlich kommen Delegierte aller Gemeinden und kreiskirchlichen Dienste zur Kreissynode zusammen, um grundlegende Entscheidungen für den Kirchenkreis zu diskutieren und zu entscheiden. Zwischen den Synoden führt der von der Synode gewählte Kreissynodalvorstand mit dem Superintendenten als Vorsitzenden die Geschäfte des Kirchenkreises. Dienstsitz der Superintendentur ist das ‚Haus der Evangelischen Kirche‘ in Lüdenscheid.

11.11.2026  |  15:00 - 21:00 Uhr

Finanzsynode des Evangelischen Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg

In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung. Auf Ebene der Landeskirche wird das Kirchenparlament Landessynode genannt, auf Ebene der 26 Kirchenkreise in Westfalen heißen diese gewählten Gremien Kreissynoden. Die Synodalen, also die gewählten und berufenen Mitglieder der Kirchenparlamente, sind zuständig für die Gesetzgebung und Rechtsetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Den Synoden obliegt die strategische Ausrichtung eines Kirchenkreises. Sie treffen damit gesamtkirchliche Entscheidungen in ihrem Einzugsgebiet. Im Evangelischen Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg tritt die Kreissynode zwei Mal im Jahr zusammen.

 

Zum Evangelische Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg gehören 21 Kirchengemeinden und damit 67.510 Gemeindegliedern (Stand: 28.01.2025). Zweimal jährlich kommen Delegierte aller Gemeinden und kreiskirchlichen Dienste zur Kreissynode zusammen, um grundlegende Entscheidungen für den Kirchenkreis zu diskutieren und zu entscheiden. Zwischen den Synoden führt der von der Synode gewählte Kreissynodalvorstand mit dem Superintendenten als Vorsitzenden die Geschäfte des Kirchenkreises. Dienstsitz der Superintendentur ist das ‚Haus der Evangelischen Kirche‘ in Lüdenscheid.