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20.10.2026 | 18:30 Uhr
Ökumenisches Friedensgebet
- Veranstalter: Ökume Lüdenscheid
- Veranstaltungsort: Ev. Johanneskirche in Lüdenscheid (Lärchenweg 13, 58509 Lüdenscheid)
- Preis: Die Teilnahme ist kostenlos!
Die Christliche Ökumene in Lüdenscheid lädt herzlich zum nächsten Friedensgebet ein. Die Andacht findet am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 18.30 Uhr in der Johanneskirche, Lärchenweg 13, statt. Gemeinsam soll für Frieden, Versöhnung und ein respektvolles Miteinander gebetet werden. Alle Interessierten sind eingeladen, diesen Moment der Besinnung und Gemeinschaft mitzufeiern.
11.11.2026 | 15:00 - 21:00 Uhr
Finanzsynode des Evangelischen Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg
- Veranstalter: Evangelischer Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg
- Veranstaltungsort: Evangelisches Gymnasium Meinerzhagen (Christoph-Friedrich-Baehrens-Straße 7, 58540 Meinerzhagen)
- Preis: Der Einritt ist FREI
In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung. Auf Ebene der Landeskirche wird das Kirchenparlament Landessynode genannt, auf Ebene der 26 Kirchenkreise in Westfalen heißen diese gewählten Gremien Kreissynoden. Die Synodalen, also die gewählten und berufenen Mitglieder der Kirchenparlamente, sind zuständig für die Gesetzgebung und Rechtsetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Den Synoden obliegt die strategische Ausrichtung eines Kirchenkreises. Sie treffen damit gesamtkirchliche Entscheidungen in ihrem Einzugsgebiet. Im Evangelischen Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg tritt die Kreissynode zwei Mal im Jahr zusammen.
Zum Evangelische Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg gehören 21 Kirchengemeinden und damit 67.510 Gemeindegliedern (Stand: 28.01.2025). Zweimal jährlich kommen Delegierte aller Gemeinden und kreiskirchlichen Dienste zur Kreissynode zusammen, um grundlegende Entscheidungen für den Kirchenkreis zu diskutieren und zu entscheiden. Zwischen den Synoden führt der von der Synode gewählte Kreissynodalvorstand mit dem Superintendenten als Vorsitzenden die Geschäfte des Kirchenkreises. Dienstsitz der Superintendentur ist das ‚Haus der Evangelischen Kirche‘ in Lüdenscheid.
22.05.2027 | 09:00 - 17:00 Uhr
Ganztagssynode des Evangelischen Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg
- Veranstalter: Evangelischer Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg
- Veranstaltungsort: Evangelisches Gymnasium Meinerzhagen (Christoph-Friedrich-Baehrens-Straße 7, 58540 Meinerzhagen)
- Preis: Der Einritt ist FREI
In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung. Auf Ebene der Landeskirche wird das Kirchenparlament Landessynode genannt, auf Ebene der 26 Kirchenkreise in Westfalen heißen diese gewählten Gremien Kreissynoden. Die Synodalen, also die gewählten und berufenen Mitglieder der Kirchenparlamente, sind zuständig für die Gesetzgebung und Rechtsetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Den Synoden obliegt die strategische Ausrichtung eines Kirchenkreises. Sie treffen damit gesamtkirchliche Entscheidungen in ihrem Einzugsgebiet. Im Evangelischen Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg tritt die Kreissynode zwei Mal im Jahr zusammen.
Zum Evangelische Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg gehören 21 Kirchengemeinden und damit 67.510 Gemeindegliedern (Stand: 28.01.2025). Zweimal jährlich kommen Delegierte aller Gemeinden und kreiskirchlichen Dienste zur Kreissynode zusammen, um grundlegende Entscheidungen für den Kirchenkreis zu diskutieren und zu entscheiden. Zwischen den Synoden führt der von der Synode gewählte Kreissynodalvorstand mit dem Superintendenten als Vorsitzenden die Geschäfte des Kirchenkreises. Dienstsitz der Superintendentur ist das ‚Haus der Evangelischen Kirche‘ in Lüdenscheid.
10.11.2027 | 15:00 - 21:00 Uhr
Finanzsynode des Evangelischen Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg
- Veranstalter: Evangelischer Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg
- Veranstaltungsort: Evangelisches Gymnasium Meinerzhagen (Christoph-Friedrich-Baehrens-Straße 7, 58540 Meinerzhagen)
- Preis: Der Einritt ist FREI
In der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung. Auf Ebene der Landeskirche wird das Kirchenparlament Landessynode genannt, auf Ebene der 26 Kirchenkreise in Westfalen heißen diese gewählten Gremien Kreissynoden. Die Synodalen, also die gewählten und berufenen Mitglieder der Kirchenparlamente, sind zuständig für die Gesetzgebung und Rechtsetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Den Synoden obliegt die strategische Ausrichtung eines Kirchenkreises. Sie treffen damit gesamtkirchliche Entscheidungen in ihrem Einzugsgebiet. Im Evangelischen Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg tritt die Kreissynode zwei Mal im Jahr zusammen.
Zum Evangelische Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg gehören 21 Kirchengemeinden und damit 67.510 Gemeindegliedern (Stand: 28.01.2025). Zweimal jährlich kommen Delegierte aller Gemeinden und kreiskirchlichen Dienste zur Kreissynode zusammen, um grundlegende Entscheidungen für den Kirchenkreis zu diskutieren und zu entscheiden. Zwischen den Synoden führt der von der Synode gewählte Kreissynodalvorstand mit dem Superintendenten als Vorsitzenden die Geschäfte des Kirchenkreises. Dienstsitz der Superintendentur ist das ‚Haus der Evangelischen Kirche‘ in Lüdenscheid.



