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Sakramente: Wer darf vor den Traualtar? Wer vom Kelch trinken?
5.7.2019

KIRCHENKREIS / VALBERT + Ein erfrischendes Bad, das ersehnt sich am Tag der Kreissynode wohl manch einer der Synodalen. Bildlich gesprochen ist die Synode selber ein großer Pool an Informationen aus den Fachausschüssen und den dazugehörigen Stellungnahmen der verschiedenen Presbyterien.
Pfarrer Martin Spindler sorgt als Vorsitzender des Theologischen Ausschusses vor allem mit zwei Beschlussvorlagen zur Überwindung der gewohnten Mittagsträgheit:
Sollen gleichgeschlechtliche Paare zukünftig kirchlich getraut werden? Und was ist in diesem Zusammenhang mit solchen Paaren, bei denen nur ein Ehepartner Mitglied einer christlichen Kirche ist? Nein, keine derartigen Trauungen, so lautet das sehr knappe Votum der anwesenden stimmberechtigten Synodalen (51%), womit dieser Antrag abgelehnt wird.
Das kniffelige der presbyterial-synodalen Demokratie ist, dass selbst Mehrheiten auf Kreissynoden von den Entscheidungen der Landessynode überstimmt werden können. Tritt dieser Fall ein, will man mit einer weiteren Stellungnahme sicherstellen, dass Pfarrerinnen und Pfarrern, welche derartige Trauungen auf Grund ihres theologischen Verständnisses der Heiligen Schrift nicht durchführen können, dauerhaft dazu auch nicht verpflichtet werden sollen.
Dann rücken die kleinsten Gemeindeglieder in den Mittelpunkt: Dürfen getaufte Kinder am Abendmahl teilnehmen? Das ist kein neues Thema, denn es gibt bereits Gemeinden im Kirchenkreis welche dieses praktizieren. Die Nichtbefürworter verweisen auf eine bewährte Praxis und befürchten die Entwertung der Konfirmation.
Trotz teilweiser kontroverser Diskussionen zu verschiedenen Themen herrschte bei der Sommersynode wieder eine offene und freundliche Stimmung unter den Synodalen (Foto: Haidle)
Höher als kirchenrechtliche Zulassungsverordnungen stehe laut Theologischem Ausschuss die verheißene Gemeinschaft aller Getauften mit Christus, die im heiligen Abendmahl in besonderer Weise realisiert wird. Pfarrer Spindler sinngemäß: Werden getaufte Kinder eingeladen und geschieht - durch eine bewusste Begleitung von Eltern oder Paten - auch die Hinführung der Kinder zu Christus, dann wird wohl niemand etwas gegen ihre Gegenwart beim Abendmahl haben. Gut 75% der Synodenmitglieder stimmte dem zu.
Die Kirchenleitung in Bielefeld ist auf solche Abstimmungsergebnisse angewiesen. Erst auf der Landessynode im November wird über die Stellungnahmen beraten und etwaige Änderungen der Kirchenordnung vorgenommen. Diese Entscheidungen sind mit großer Spannung zu erwarten. ©CH