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Sexualisierte Gewalttaten: Kirchenkreis und Kirchengemeinde übernehmen weitere Verantwortungsbereiche

26.9.2021

Aufarbeitung und Prävention liegen ab sofort verstärkt im heimischen Kirchenkreis (Grafik: EKKLP)
Aufarbeitung und Prävention liegen ab sofort verstärkt im heimischen Kirchenkreis (Grafik: EKKLP)

KIRCHENKREIS + Im Sommer 2020 meldeten sich Betroffene im Landeskirchenamt in Bielefeld bei der Beauftragten für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung und berichteten von erlittener sexualisierter Gewalt. Diese wurde durch einen ehrenamtlichen Mitarbeiter einer Jugendgruppe der Ev. Kirchengemeinde Brügge und vormals des CVJM Lüdenscheid-West e. V ausgeübt. Nach heutigem Kenntnisstand wurde das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung über vier Jahrzehnte hinweg wiederholt verletzt. Der ehrenamtliche Mitarbeiter hatte in diesem Zeitraum mehr als 20 Jungen sexualisierte Gewalt angetan.

 

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe Ende Juli 2020 wurde sofort ein Krisenstab eingerichtet, dessen Leitung der Superintendent des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg, Klaus Majoress, übernahm. Die Beauftragte der Landeskirche, Kirchenrätin Daniela Fricke, die Mitarbeiterin der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung in der Diakonie RWL, Birgit Pfeifer, Mitglieder des Presbyteriums der Kirchengemeinde Brügge und der Pressesprecher des Kirchenkreises, Matthias Willnat, gehörten diesem Krisenstab an. Nach Bekanntwerden der Beschuldigungen wurde der Mitarbeiter umgehend von allen ehrenamtlichen Tätigkeiten entbunden, ihm wurden die Schlüssel zu allen Räumlichkeiten der Kirchengemeinde abgenommen und alle vorliegenden Informationen der Polizei übergeben.

 

Da sich der Täter nach dem Bekanntwerden des Vorfalls nach Angaben der Polizei das Leben nahm, wurden die Ermittlungen durch die staatlichen Behörden in der Folge eingestellt. Der Krisenstab agierte aber unvermindert weiter, um die Geschehnisse möglichst lückenlos aufzuklären. Nach dem Eintritt von Klaus Majoress in den Ruhestand übernahm Superintendent i.R. Alfred Hammer aus Marsberg im August 2020 die Leitung des Krisenstabes. Dessen Arbeit bestand zunächst im Kontakt mit den Betroffenen und in der Unterstützung der Kirchengemeinde. Da nach der ersten Akutphase auf den Krisenstab noch eine lange Zeit der Aufarbeitung zukam, wurden die Aufgaben der aktuellen Situation noch einmal angepasst. „In der ersten Phase, ging es darum, die Krisensituation für alle Beteiligten zu bewältigten. Besonders wichtig waren uns die Betroffenen. Danach ging es in unserer Arbeit um ein konsequentes Nachgehen und eine zielgerichtete Zuarbeit für die jeweiligen Verantwortlichen. Deswegen war es passend, den Krisenstab in Interventionsteam umzubenennen und damit auch seine Aufgaben klarer aufzuzeigen“, blickt Alfred Hammer zurück.

 

In den Folgemonaten stand für das Interventionsteam vordringlich die generelle Aufarbeitung der über einen langen Zeitraum systematisch ausgeübten sexualisierten Gewalt im Fokus. Dies umfasste auch den Austausch durch Mitglieder des Interventionsteams und des Presbyteriums der Kirchengemeinde mit den Betroffenen. „Sie haben ein Recht auf Aufklärung und Aufarbeitung. Sie müssen mit ihrem Anliegen, dass ihnen Gerechtigkeit widerfährt, immer wieder gehört und ernst genommen werden. Sie haben ein Recht auf Kommunikation“, macht Alfred Hammer deutlich. Aber auch Angebote in den Bereichen Unterstützung, Seelsorge oder Vermittlung von Beratung stellte das Interventionsteam den Betroffenen zur Verfügung.

 

Im Rahmen der Aufgaben des Interventionsteams wurden sehr früh auch weitere Ziele der Arbeit identifiziert, festgeschrieben und die Erfüllung kontrolliert. Dies waren die Erstellung von Schulungsangeboten für die Mitarbeiter der ehemaligen Jungenschaft, Erarbeitung von Eckpunkten für eine zukünftige Jugendarbeit der Kirchengemeinde, Schulungen zur Prävention in der Jugendarbeit und Gemeinde sowie die Beratung des Presbyteriums der Kirchengemeinde bezüglich der zukünftigen Gemeindearbeit.

 

Im Bereich der generellen Aufarbeitung wurden Verantwortliche, die möglicherweise eine Pflichtverletzung begangen haben, durch das Interventionsteam identifiziert und benannt. Es wurden Indizien und Beweise zusammengestellt und an die beschlussfassenden Gremien weitergereicht. Das sind für die Kirchengemeinde Brügge das Presbyterium, für den Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg der Kreissynodalvorstand und für die Evangelische Kirche von Westfalen das Landeskirchenamt.

 

Die genannten Ebenen der Kirche mit den Entscheidungsgremien Presbyterium, Kreissynodalvorstand und Landeskirchenamt/Kirchenleitung haben die vorgelegten Ergebnisse des Interventionsteams bewertet und teilweise bereits Beschlüsse gefasst mit Konsequenzen für Menschen, die einer Pflichtverletzung beschuldigt werden. So wurde auf der Ebene der Landeskirche Disziplinarverfahren gegen zwei ehemalige Pfarrer der Kirchengemeinde Brügge eröffnet, die derzeit noch laufen. Es ist zudem offen, ob es zu weiteren Verfahren kommt. Die vorherigen Erkenntnisse bilden dazu die Grundlage.

 

Mit dem Inkrafttreten des ‚Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt‘ in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) am 1. März 2021 sowie der intensiven Thematisierung und Konkretion zur Umsetzung auf der Kreissynode des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg im Juni dieses Jahres, wurden klare Standards zum Schutz vor und im Umgang mit sexualisierter Gewalt geschaffen. Damit übernehmen die Kirchenkreise und ihre Kirchengemeinden zukünftig noch mehr Verantwortlichkeiten, unterstützt durch weitere Aufgabenbereiche der Landeskirche.

 

Da die Arbeitsziele des Interventionsteams erreicht werden konnten, werden die weiteren Aufgaben nun verlagert. Auf dieser Grundlage und mit den bisher erreichten Ergebnissen werden die Aufgaben des Interventionsteams auch so neu verortet:

„Die Aufgaben des Interventionsteams sind in dem konkreten Fall nach mehr als einem Jahr sehr intensiver Arbeit abgeschlossen. Da bin ich mir mit den weiteren Mitgliedern einig“, erklärt Alfred Hammer. „Die weiteren Aufgabenstellungen liegen auf dem Tisch und müssen insbesondere durch das Leitungsgremium der Kirchengemeinde bearbeitet werden. Die Arbeit geht also weiter und die Tatsache, dass das Interventionsteam seine Arbeit beendet, heißt nicht, dass damit ein Schlussstrich gezogen werden kann. Ganz im Gegenteil: Was jetzt und in Zukunft zu tun ist, liegt auf der Ebene von Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche.“

 

Konkret bedeutet dies, dass die Landeskirche neben den laufenden Verfahren sich auch um eine umfangreiche, wissenschaftliche Aufarbeitung der sexualisierten Gewalttaten kümmern wird. Diese soll helfen wichtige Erkenntnisse zu gewinnen, um ähnliche Taten in Zukunft verhindern zu können. Zudem steht Kirchenrätin Daniela Fricke, Beauftragte der EKvW für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, den Betroffenen auch in Zukunft uneingeschränkt zur Verfügung.

 

Der heimische Kirchenkreis mit seinen Verantwortlichen übernimmt die regionale Gesamtverpflichtung und Organisation zur Umsetzung des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Mit den Beschlüssen auf der Kreissynode am 26. Juni wurden die Grundlagen geschaffen und direkt danach mit der konkreten Umsetzung begonnen. So wurden vier hauptamtliche Fachkräfte dem Projekt zugeteilt und Umsetzungspläne konkretisiert. Damit wird der Kirchenkreis bis zum 31. März 2024 rund 1000 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Aufwand von bis zu 25 Stunden pro Person schulen. Um das Gesamtprojekt umsetzen zu können, stellt der Kirchenkreis zunächst für die Jahre 2021 und 2022 60.000 Euro bereit. Zur Finanzierung dieser umfassenden Aufgabe stehen zudem auch landeskirchliche Mittel in dieser Höhe zur Verfügung.

 

Die Kirchengemeinde Brügge wird sich verstärkt um die Umsetzungen weiterer Prozesse kümmern. Hier stehen u.a. eine neue Form der Jugendarbeit, die Erarbeitung und Umsetzung von Schutzkonzepten, Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Neuaufbau der aufsichtlichen Strukturen in der Gemeindearbeit an. Zudem ist es dem Presbyterium wichtig, Betroffene weiter zu begleiten. Manche Betroffene hatten sich gewünscht, über das Erlebte direkt mit der Gemeindeleitung im Austausch zu sein. Dafür steht das Presbyterium zeitlich uneingeschränkt und gerne zur Verfügung.

 

Auch der Superintendent des Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg, Dr. Christof Grote, der schon vor seinem offiziellen Dienstbeginn die Arbeit im Interventionsteam begleitet hat, wird in Zukunft noch mehr Aufgaben im Gesamtprozess übernehmen. Seine Rolle in dieser Angelegenheit ist und bleibt die des „Draufschauens“. In seiner Aufsichtspflicht liegt die weitere Begleitung der Aufarbeitung, die Unterstützung der Kirchengemeinde und die Kontrolle, ob denn die gesetzten Ziele und Aufgaben erfüllt werden. Insofern verlagert sich die ehemalige Arbeit des Interventionsteams auch auf die Ebene des Superintendenten, der voller Überzeugung diese Aufgabe übernimmt. „Wir bekennen uns als Kirchenkreis nicht nur zu unserer Verantwortung, Menschen, die kirchliche Angebote annehmen oder als Mitarbeitende hier tätig sind, vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen und Betroffene angemessen zu unterstützen“, erklärt Christof Grote. „Wir stehen auch voller Überzeugung hinter dem Kirchengesetz und allen Maßnahmen, die wir hier in Zukunft umsetzen werden. Viele Menschen haben bei uns im Kirchenkreis schreckliche Erfahrungen machen müssen. Unser Ziel ist es, dass sich das nie mehr wiederholen wird.“ @EKKLP

 

Ansprechperson für Betroffene:

Daniela Fricke

Kirchenrätin & Beauftragte der EKvW für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung Landeskirchenamt

Telefon: 0521 594-308
E-Mail: daniela.fricke@ekvw.de

 

Ansprechperson im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg:

Pfarrer Dr. Christof Grote

Superintendent

Telefon: +49 (0)2351 / 1807-80
E-Mail: Christof.Grote@kk-ekvw.de

 

Ansprechperson in der Ev. Kirchengemeinde Brügge:

Pfarrer Simon Schupetta
Telefon: +49 (0) 23 51 / 4 32 80 60
E-Mai:l simon.schupetta@kk-ekvw.de

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